Aktuelles

01.03.2023 - Test- und Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entfällt

3/14/2023

Seit dem 1. März 2023 fällt die Test- und Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen für Personal und Bewohner*innen bundesweit weg.

Am 24. Februar hatte das Bundeskabinett dazu die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen. Die bundesweiten Corona-Schutzvorgaben, die eine Überlastung des Gesundheitssystems verhinderten, konnten somit gelockert werden.
Tatsächlich scheint die Pandemiewelle aktuell abzuschwächen, weshalb die Regelungen vorzeitig wegfallen. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder am 14. Februar verständigt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu: "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar.Und daraus ziehen wir Konsequenzen."
Für Besucher*innen in saarländischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen bleibt das Tragen einer Maske jedoch noch verpflichtend. Darüber hinaus bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig Maske zu tragen.
Aktuell geltende Corona-Regeln im Saarland: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/coronaregeln_saarlandmodell_bundesnotbremse_100.html
In Frankreich gibt es in Krankenhäusern und Pflegeheimen seit August 2022 und dem Wegfallen des pass sanitaire keine Maskenpflicht mehr. Dennoch haben die Direktoren von Gesundheitseinrichtungen das Recht,weiterhin das Tragen von Mundschutz innerhalb der Gebäude vorzuschreiben.

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